EnEV 2009 tritt in Kraft
2. Okt. 2009 - Die EnEV 2009 tritt am 1.10.2009 in Kraft. Die Neufassung stellt erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude, die modernisiert werden.
Mit der EnEV 2009 soll die Energieeffizienz von Gebäuden entscheidend verbessert werden. Neue Gebäude sollen energetisch besonders sparsam sein. Bei Altbauten sollen Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen erreicht werden. Neubauten müssen künftig eine um durchschnittlich 30 Prozent bessere Energiebilanz aufweisen als nach der bisher geltenden EnEV 2007. Wer in Zukunft an seinem Altbau größere Modernisierungen vornimmt, muss im Mittel um 30 Prozent verschärfte energetische Anforderungen einhalten.
Auch wenn ein Gebäudeeigentümer von sich aus keine Modernisierung seines Hauses durchführt, muss er bestimmte Nachrüstpflichten erfüllen. In der Praxis ist bei den Neuregelungen hierzu vor allem die Dämmung bisher ungedämmter oberster Geschossdecken oberhalb beheizter Räume von Interesse. Nachdem bislang nur die nicht begehbaren, obersten Geschossdecken von der Dämmpflicht erfasst waren, müssen bis Ende 2011 nun auch begehbare oberste Geschossdecken gedämmt sein. Alternativ kann auch das Dach entsprechend gedämmt werden. Die Nachrüstpflichten gelten nicht für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser (Selbstnutzung ab 1.2.2002).
In Zukunft soll die Einhaltung der EnEV auch stärker kontrolliert werden. Unternehmer müssen die Konformität ihrer Arbeiten mit der EnEV bestätigen. Die Schornsteinfeger werden bei der Feuerstättenschau auch die Übereinstimmung von Heizungsanlagen mit bestimmten energetischen Anforderungen prüfen.
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