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Arbeitszimmer steuerlich absetzbar17. Jan. 2011 - Wer von zu Hause arbeitet, kann sein Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010. Für noch nicht abgeschlossene Steuerfälle können Erwerbstätige ihr Homeoffice sogar rückwirkend bis 2007 geltend machen.
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